Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin

Nr. 9/4/13 Neue Ausgabe “Der Offizier”

Samstag, 27. April 2013

In der Ausgabe 2/13 unserer Zeitschrift „Der Offizier“ finden Sie neben den Worten  des Vizepräsidenten  und einer Analyse zur Wehrpflicht-Volksbefragung auch eine Bewertung der Zeit des ehemaligen sowie ein Interview mit dem neuen Verteidigungsminister, Berichte über den Abschied des Generalstabschef,  den Sommerkongress CIOR (Interallied Confederation of Reserve Officers) und CIOMR (Interallied Confederation of Medical Reserve Officers), über Korruption und Landesverteidigung und die neuen Tempelritter sowie vieles anderes mehr.

Nr. 8/2/13 Reform des Grundwehrdienstes – Forderungskatalog der ÖOG

Sonntag, 24. Februar 2013

Eine Arbeitsgruppe der ÖOG beschäftigt sich mit Anforderungen an die Reform des Grundwehrdienstes. Nachstehend ein vorläufiges Zwischenergebnis der Bearbeitungen, die laufend evaluiert werden:

Die gegebene Problematik des Grundwehrdienstes ist Ausdruck und Gipfelpunkt einer verfehlten Verteidigungspolitik; die angehäuften Defizite sind das Ergebnis einer seit vielen Jahren andauernden negativen Entwicklung und der Verschleppung von Problemlösungen.

Der Zustand des Bundesheeres ist trotz vieler positiver Elemente in jeglicher Hinsicht besorgniserregend. Zur Erhaltung  bzw. Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres sind nunmehr umfassende Reformen auf der Grundlage des Ergebnisses der Volksbefragung vom  20.  Jänner 2013 (Erhaltung der Allgemeinen Wehrpflicht) unmittelbar erforderlich.
Das Ergebnis der Volksbefragung und die Verfassungsbestimmung über das Milizsystem stellen für die nächste Zukunft die bestimmenden Kriterien unseres Wehrsystems dar. Das Votum von 60% stellt eine starke Legitimation für die Umsetzung des Wählerwillens dar, der sich durch Stimmen aus allen politischen Gruppierungen manifestierte. Die derzeit noch herrschende positive Stimmung ist durch die Politik auszunützen, auch für scheinbar unpopuläre Maßnahmen.

Die im Vordergrund der politischen Überlegungen stehende Hebung der Attraktivität des Grundwehrdienstes ist als Maßnahme für sich unrealistisch, sie setzt vielmehr zuerst die Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen voraus. Das Bundesheer muss neu „gedacht“ werden!

Ausständige Rahmenvorgaben:

Herausgabe der neuen „Sicherheitsstrategie“ als Grundlagendokument; daraus abzuleiten ist ein neues Einsatzkonzept für das Bundesheer, das den potentiellen Herausforderungen, wie Gefährdung der staatlichen Sicherheit, Bedrohungen der lebenswichtigen Infrastruktur, Mitwirkung bei der internationalen Friedenssicherung, gerecht wird und  Ableitungen einer neuen aufgabenorientierten Heeresstruktur ermöglicht.

Grundsätzlich sind hierzu ständig einsetzbare präsente Truppen (Führung, Auslandseinsätze, Luftraumüberwachung, Katastrophenhilfe, Ausbildungstruppen, Logistik) verschiedener Waffengattungen  sowie zahlenmäßig starke, vorwiegend infanteristische „Miliztruppen“, („strukturierte Miliz“) für die Aufgaben des „Heimatschutzes“ (Landesverteidigung in neuer Form) vorzusehen.

Auf dieser Grundlage ist dann die neue Heeresgliederung herauszugeben  Diese ist eine entscheidende Voraussetzung für die Ausrichtung der Ablauforganisation des Bundesheeres und damit für eine Verbesserung des Grundwehrdienstes (nicht als Selbstzweck, sondern im Sinne der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres).

Im Rahmen der Heeresgliederung sind zu regeln:

Die Gesamtstärke („Mobstärke) des Bundesheeres (dzt. ist von rd. 55 000 Soldaten die Rede) sowie jene Komponenten, die nicht auf diese Mobstärke zählen (z.B. BMLVS – Zentralstelle und Ämter).

Truppengliederung für präsente Truppen sowie für „Miliztruppen“.

Anm.: Einzelne Personengruppen, wie Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Milizsoldaten oder Rekruten sind für die Heeresgliederung unmittelbar nicht relevant; sie sind in den einzelnen Elementen in jeweils unterschiedlicher Anzahl vertreten und bilden kein eigenes Strukturelement!

Sicherstellung einer verfassungskonformen Milizstruktur, insbesondere durch Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen im Gesamtumfang von 60 Tagen aufgeteilt auf eine Beorderungszeit von  6  Jahren.

Anm.: Es ist davon auszugehen, dass die Auffüllung der präsenten Truppen und der „Miliztruppen“ mit Freiwilligen allein nicht im erforderlichen Umfang möglich sein wird! Der Umfang an erforderlichen Übungspflichtigen ist begrenzt, je nachdem wie viele Rekruten für die Aufstellung neuer oder die Erhaltung bestehender „Miliztruppen“ bzw. zur Auffüllung der Friedensorganisation im Zuge einer Mobilmachung aufzuwenden sind.

Festzulegende Merkmale für die neue Struktur

Ausbildung ist nicht Selbstzweck oder abenteuerlicher Zeitvertreib; sie bezweckt die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Ausübung einer konkreten Funktion in den präsenten  oder  mobilzumachenden Truppen (bedarfsorientierte Ausbildung).   Grundwehrdienst ist Lehrzeit; nur in Ausnahmefällen (z.B. zur Katastrophenhilfe) ist eine einsatzmäßige Heranziehung während des Grundwehrdienstes vertretbar!

Steuerung eines ausgewogenen „Verbrauches“ des verfügbaren Rekrutenkontingentes:

  • Kontingent für den Nachwuchs der präsenten Truppen (Zeitsoldaten) sowie für deren Auffüllung mit zu beordernden Milizsoldaten
  • Kontingent für die „Miliztruppen“ (zu beordernde Milizsoldaten)
  • Kontingent für die „Systemerhaltung“

Anm.: Das Problem ist derzeit nicht einfach lösbar; es gibt im Verhältnis zu den dzt. vorgesehenen Truppen zu viele Rekruten, um jedem einen Platz im Rahmen der Truppengliederung anbieten zu können! Die erforderlichen Strukturen sind im Rahmen der Gesamtstärke des Bundesheeres erst zu definieren bzw. zu schaffen.

Voraussetzung für einen attraktiven Grundwehrdienst ist ausreichendes und qualifiziertes Ausbildungspersonal, das dzt. nicht vorhanden ist. Als Standard ist festzulegen: Jede Ausbildungsgruppe (max. 10 Soldaten) oder vergleichbare Gruppierung muss von einem Unteroffizier als Kommandant kontinuierlich über eine Ausbildungsperiode (z.B. Grundausbildung) geführt werden.

Die Fremdausbildung ist vielfach verantwortlich für geringes Engagement des Ausbildungspersonals; die Fremdausbildung gehört weitgehend eingedämmt.

Das Ziel der Ausbildung für die Truppen der „strukturierten“ Miliz sollte die Formierung und Ausbildung von Funktionseinheiten (z.B. JgZg) sein. Durch die angestrebte Erhaltung der Primärgruppe und deren geschlossene Überführung in die Milizeinheiten, wird eine neue Qualität in der Miliz kreiert.

Die Ausbildung der präsenten Truppen ist von der Ausbildung für die Miliztruppen strukturell zu trennen; das verlangt eigene Ausbildungseinheiten bei oder für die Militärkommanden.

Reduzierung aller nicht einsatzrelevanten Systemerhalter; die wirksamste Maßnahme ist eine Anhebung des Grundwehrdienstes wieder auf  8 Monate (effektive Reduzierung um ein Drittel!); so günstig sich auch der Verbrauch der Rekruten in der Systemerhaltung auf die Minimierung des Ausbildungsaufwandes auswirkt, ist dies aus wehrpolitischen, motivischen und ökonomischen Gründen  allerdings weitestgehend einzuschränken!

Bestimmende Kriterien im Einzelnen:

Schaffung von Anreizen für den Dienst in der Miliz (auch im Hinblick auf Arbeitgeber).

Steigerung der Attraktivität des Truppen- und Ausbildungsdienstes für den Kader; die Wertigkeit der Gruppen- und Zugskommandantenfunktionen ist deutlich anzuheben!

Sicherstellung einer insgesamt fordernden und erlebnisreichen Ausbildung; die bestehenden Defizite sind durch die verstärkte Schulung des Ausbildungspersonals zur Gestaltung der praktischen Ausbildung (z.B.: Wie bildet man
Gefechtsanschläge mit der Handfeuerwaffe aus?) zu beseitigen.

Einführung von klaren Standards für die Dienstaufsicht; strengere Handhabung der Dienstaufsicht

Reform der Zeitordnung; Übereinstimmung der Dienstzeit der Kadersoldaten mit jener der Grundwehrdiener; Extensive Nutzung der Tages- und Wochendienstzeit.

Intensivierung des Schießens mit der Handfeuerwaffe

Konsequente Ausbildung in Selbst- und Kameradenhilfe (Erste Hilfe)

Konsequente  Körperertüchtigung und Heranführen an die Leistungsgrenze; Schaffung der erforderlichen Anlagen und Einrichtungen

Konsequente Vermittlung politischer Bildung, Staatsbürgerkunde und Heimatverbundenheit (Förderung des Geschichtsbewusstseins)

Erhöhung des Taggeldes für die Rekruten.

Verbesserung der Unterkünfte

Ausbildungsmodule, die für das zivile Leben anrechenbar sein sollen, müssen bedarfsadäquat sein.

Zusammenfassung:

Das dargestellte Bündel der als unabdingbar anzusehenden Maßnahmen ist ohne ausreichende budgetäre Bedeckung nicht realisierbar; eine entsprechende schrittweise Anhebung des Budgets auf die sattsam geläufigen  1%  des BIP ist unabdingbar!

Entscheidend für die weitere Entwicklung ist der politische Wille und die politische Beschlussfassung im Sinne der dargestellten Maßnahmen und ein überlegtes schrittweises Herangehen an die Problemlösungen.

Nr. 7/1/13 Zukunftsorientiertes Bundesheer auf Basis der allgemeinen Wehrpflicht

Montag, 21. Januar 2013
Erhöhung des Wehrbudgets auf mindestens 1% des BIP
Stärkung der Einsatzbereitschaft
Stärkung der Miliz
Modernisierung der Ausrüstung und Infrastruktur
Dem statutarischen Auftrag entsprechend, als “sicherheitspolitisches Gewissen” der Republik Österreich, begrüßt die ÖOG die Entscheidung des Volkes im Rahmen der Volksbefragung am 20. Jänner 2013 und sieht sich aufbauend auf der bisherigen Beschlusslage und den Positionen der ÖOG von der Sonderdelegiertenversammlung vom 24.11.2012 auch in ihren Forderungen bestärkt.
Die zukünftigen Anforderungen an das Bundesheer erfordern eine angepasste Berufskomponente und eine größere Zahl an leistungsfähigen Truppen, die nach den Grundsätzen der Miliz auszurichten sind. Das Wesen der allgemeinen Wehrpflicht und des Milizsystems drückt sich durch einenvergleichsweise kurzen, aber intensiven Grundwehrdienst und regelmäßig wiederkehrende Übungen aus.
Nur unter diesen Rahmenvorgaben ist die Aufwuchsfähigkeit und somit die volle Aufgabenerfüllung der Streitkräfte gewährleistet. Alle Reformmaßnahmen haben sich daran zu orientieren.
Kernforderungen der ÖOG:
  • Beschließen der neuen Sicherheitsstrategie im Parlament.
  • Sicherstellen aller, für die militärische Landesverteidigung relevanter Maßnahmen, zur Aufrechterhaltung der Souveränität des Staates.
  • Sofortige Erhöhung des Wehrbudgets auf mindestens 1% des BIP, sowie Bereitstellen der notwendigen finanziellen Ressourcen zur Umsetzung der geplanten Reformmaßnahmen zum Attraktiveren der Streitkräfte und des Grundwehrdienstes.
  • Ableiten der Aufgaben für das österreichische Bundesheer:
    • Sicherstellung des Verteidigungsauftrages durch Realisierung eines territorialen Schutzes, der Luftraumüberwachung sowie Sicherstellung der Assistenzeinsätze.
    • Mitwirkung im Rahmen des internationalen Konfliktmanagements und der humanitären Hilfeleistung.
    • Beitrag zur EU-Verteidigung.
  • Dabei ist die Aufgabenerfüllung mit
    • permanent und rasch verfügbaren Kräften für die Luftraumüberwachung, für Evakuierungsoperationen und zur Unterstützung der Kontingente im Ausland, sowie zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden und zur
      Hilfeleistung nach Unglücksfällen außergewöhnlichen Ausmaßes
    • und von rasch aufbietbaren Milizkräften, hauptsächlich für Aufgaben der militärischen Landesverteidigung, für den Objektschutz und sicherheitspolitische Assistenzen aber auch zur Hilfeleitung im Rahmen von Katastrophen

zu gewährleisten

  • Einführung eines neuen Militärdienstrechtes, dass unter anderem durch Einführung von Zeitlaufbahnen, einschließlich Übergangsbestimmungen für bereits im Dienststand befindliche Soldaten sowie sozial verträglicher Regelungen für Überstandpersonal die Personalentwicklung unterstützt.
  • Attraktiveren der Streitkräfte als kompetenten und verlässlichen Arbeitgeber in der Republik durch moderne Ausrüstung, Ausstattung, Infrastruktur, sowie auch weiterhin durch eine professionelle Aus- Fort- und Weiterbildung des Personals und eine marktgerechte, konkurrenzfähige Bezahlung.
  • Gewährleisten eines intensiven und nachhaltigen Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten und Ausbildung der Rekruten in einer Einsatzfunktion.
  • Reduzierung der Rekruten als „Systemerhalter“ durch Bereitstellen zusätzlicher finanzieller Mittel für die Aufnahme von Zeitsoldaten und Zivilbediensteten, Einsatz technische Behelfe oder Fremdvergabe an zivile Leistungsträger.
  • Die Grundwehrdiener haben grundsätzlich zur funktionsgerechten Ausbildung von Kadersoldaten und zur Sicherstellung der Aufgaben des Bundesheeres beizutragen. Zusätzlich stellen sie die Werbebasis für Längerdienende und Berufssoldaten dar.
  • Der Grundwehrdiener stellt dabei einen wesentlichen Multiplikator in Bezug auf Wehrpolitik und Sicherheitsvorsorge in Österreich dar.
  • Klares Bekenntnis zur Miliz und damit zur Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte.
  • Adaptieren der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine flexible Aufbietung der Miliz bei allen Einsätzen des  Bundesheeres.
  • Verbesserung der erforderlichen Organisation für die ca. 23.000 Milizsoldaten, um einerseits die Nähr- und Ersatzraten, die Fort- und Weiterbildung und andererseits die Übungsfähigkeit zu gewährleisten.
  • Wiedereinführung der derzeit ausgesetzten Milizübungen, um die Einsatzbereitschaft der zu strukturierenden Milizverbände zu erhalten. Die Übungen sollten zumindest im zweijährigen Rhythmus stattfinden und könnten mit der Ausbildung von Rekruten zB durch Partnerverbände oder zeitgleiches Üben von Miliz und Rekruten im 6. Ausbildungsmonat harmonisiert werden.
  • Renovierung bzw. Neubau der Infrastruktur, wo notwendig, nach modernen Standards, durchErneuerung bzw. Verbesserung der Unterkünfte, der Sportanlagen, der Betreuungseinrichtungen aber auch der Werkstätten, der Übungsanlagen und sonstiger für die Aufgabenerfüllung erforderlicher Räumlichkeiten. Diese Maßnahme dient ebenso zum Attraktiveren der Standorte und des gesamten Bundesheeres.
Die ÖOG fordert daher
  • die sofortige Erhöhung des Wehrbudgets auf mindestens 1% des BIP einschließlich Anschubfinanzierung zur Gewährleistung der Reform,
  • die unverzügliche Einleitung der notwendigen Reformmaßnahmen,
  • die erforderlichen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine glaubhafte Verteidigungs- und Wehrpolitik.

Rückfragehinweis: ÖOG-Vizepräsident  Brigadier Dieter Jocham, 0664 39 71 850

    Nr. 6/1/13 Aufruf der ÖOG, zur Volksbefragung zu gehen

    Freitag, 18. Januar 2013

    Die Österreichische Offiziersgesellschaft ersucht alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und in dieser für die Sicherheit der Republik Österreich so bedeutsamen Frage ihre Stimme abzugeben.

    Die Österreichische Offiziersgesellschaft, als Zusammenschluss von 6.000 Offizieren des Aktiv-, Miliz-, Reserve- und Ruhestandes, sieht sich als das sicherheitspolitische Gewissen der Republik Österreich und ist gemäß Beschlusslage eines außerordentlichen
    Delegiertentages vom November 2012 für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes, weil

    * die Wehrpflicht das Bundesheer in der Bevölkerung besser verankert

    * die Sicherheit damit ein Thema für Alle ist

    * eine starke Integrationswirkung gegeben ist und junge Menschen unabhängig von ihrer Herkunft in oft lebenslanger Kameradschaft zusammengeführt werden,

    * die Wehrpflicht im Mischsystem von Rekruten, Berufs-, Zeit- und Milizsoldaten die beste und kostengünstigste Form zur Erfüllung aller Aufgaben für die Landesverteidigung und die Republik Österreich ist

    * die Wehrpflicht die Basis für den Zivildienst als Wehrersatzdienst ist und unser Sozialsystem davon profitiert

    * die Leistungsbereitschaft junger Menschen auch für ehrenamtliche Bereiche gefördert wird

    * durch das Kennenlernen der Organisationen eine optimale Basis für ein weiteres freiwilliges oder berufliches Engagement im Bundesheer oder einer Zivildienstorganisation geschaffen wird.

    Rückfragehinweis:

    ÖOG-Vizepräsident Brigadier Dieter Jocham, 0664 39 71 850

    Nr. 5/1/13 „Die Schlacht um die Wehrpflicht“ – eine kritische Bewertung

    Mittwoch, 16. Januar 2013

    Zu wenig Sachargumente, viel „Tagespolitisches Kleingeld“ – die wirklichen Probleme des ÖBH wurden verschwiegen!

    Kurz vor der Entscheidung durch eine Volksbefragung über die Form der verfassungsmäßigen Zielerreichung der Landesverteidigung erscheint es angebracht, die von einer kleinformatigen Zeitung ausgerufene „Schlacht um die Wehrpflicht“ zu
    beleuchten. Noch nie gab es eine so breite und gute Diskussion in der Bevölkerung über Belange der Landesverteidigung. Wie in Österreich traditionell üblich, wurde diese Diskussion allerding wenig durch Sachargumente getragen und von den Parteien tagespolitisch ausgenutzt. Zu kurz kam dabei die Auseinandersetzung mit den wirklichen Problemen des Österreichischen Bundesheers: Geld und Personal in Relation zum Auftrag.

    Viele der diskutierten Probleme, seien es z.B. Leerlauf oder Systemerhaltung, sind ein Resultat der zu geringen finanziellen Mittel, die dem Bundesheer zugestanden werden. Trotz also der im internationalen Vergleich zu geringen Mittel hat dieses Bundesheer alle verfassungsmäßig geforderten Aufträge zur Zufriedenheit der Bevölkerung erfüllt. Ob in der Steiermark und Kärnten während der Jugoslawienkrise, ob über 20 Jahre im Burgenland und Niederösterreich im Grenzdienst, ob bei Hochwasser, Muren oder Lawinen, ob nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl oder bei den Anthraxeinsätzen nach den Anschlägen in den USA oder im Bereich der Luftraumüberwachung und den Auslandseinsätzen, immer wurden die Aufträge erfüllt. Erfüllt wurden sie durch ein bewährtes, in der Verfassung vorgesehenes, Mischsystem von Profis, bestehend aus Berufs- und Zeitsoldaten sowie Rekruten und Milizsoldaten. Dieses System hat sich bewährt und war und ist die maßgeschneiderte Antwort eines neutralen Kleinstaates auf die Herausforderungen, denen sich moderne Streitkräfte stellen müssen.

    Das Schlechtmachen dieser Leistungen und der Leistungsträger durch die Boulevardmedien ist eine beispielslose Schande und eine Beleidigungen der zig -tausenden Staatsbürger, die in Erfüllung ihrer Wehrpflicht zum jeweiligen Anlass nach besten Wissen und Gewissen ihren Dienst versehen haben. Die immer wieder geforderte offene Diskussion zum Thema Berufsheer oder Wehrpflicht hat nicht stattgefunden, weil Berufsheerbefürworter von der Ressortleitung unterstützt wurden und in der parteipolitisch motivierten Diskussion in Uniform in den Medien auftreten durften, während Wehrpflichtbefürworter aus dem Ressort Repressalien fürchten mussten oder einfach Redeverbot erhalten haben.

    Diverse Boulevardmedien haben sich der Linie der Berufsheerbefürwortung verschrieben und,  konsequent das Gebot der objektiven Berichterstattung missachtend, Wehrpflichtbefürworter  ignoriert oder sie lächerlich gemacht. Somit steht ein Verlierer bereits fest, dass ist das demokratische Verständnis von sachlich, objektiver Berichterstattung, frei von untergriffiger Argumentation.
    Durch höchst manipulative Auswahl von Leserbriefen und beharrliches Verschweigen anderer Meinungen wurde ein Bild vorgegaukelt, dass keineswegs der Realität und der Bevölkerungsansicht entsprach, ja sogar den Meinungsumfragen widersprochen hat,  und wurde versucht, parteipolitisch und wahltaktisch motivierten Änderungen der Verfassung das Wort zu reden.

    Nun bleibt es abzuwarten, ob der der Bevölkerung suggerierte unsolidarische Egoismus zum Zug kommt oder ob sich das natürliche Empfinden für „falsch“ und „richtig“ durchsetzt. Hierbei geht es nicht darum, dass man nicht über Reformen reden sollte, es geht darum, wie ernsthaft, tiefgehend und seriös abwägend zwei mögliche Varianten der Wehrform analysiert werden.

    Das bleibt auch für die Zukunft zu fordern.

    Wenn jetzt jedoch mit einem unausgereiften Schnellschuss, der in der all umfassenden Bundesheerreformkommission 2003/2004  keine Deckung findet, einfach die Wehrform umgestellt wird, ist der Schritt unumkehrbar und allfällige negative Konsequenzen gehen zu Lasten der Bevölkerung, die sich zu Recht auf Schutz und Hilfe des Österreichischen Bundesheers verlassen können soll.

    Rückfragen an ÖOG-Vizepräsident Brigadier Dieter Jocham, 0664 39 71 850